Allgemeine Geschäfts-bedingungen

 

Veranstalter: MIT DIR Festival UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift: Warschauerstraße 43, 10243 Berlin

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der MIT DIR Festival UG ( “Veranstalter”) und dem Vertragspartner (“BesucherIn”), der an Veranstaltungen oder anderen Angeboten der MIT DIR Festival UG teilnimmt. Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der/die BesucherIn den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Datenschutzbestimmungen zu. Ergänzend gelten die Hausordnung, die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort, sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Veranstalters (www.mit-dir-festival.de)

Zustandekommen des Vertrages

Durch den Ticketkauf geht der/die KartenerwerberIn einen Veranstaltungsvertrag mit der MIT DIR Festival UG ein.

Der/die KartenerwerberIn des Tickets, der/die nicht selbst alleinige TeilnehmerIn ist, steht dafür ein, dass der/die BesucherIn, der/die von ihm die Eintrittskarte erhält, Kenntnis von diesen AGB erhält und sie akzeptiert.

Der gewerbliche Weiterverkauf einer erworbenen Eintrittskarte oder eines Gästelistentickets an Dritte ist verboten.
Davon ausgenommen ist die Weitergabe von Eintrittskarten im Zuge des Erwerbs unter Freunden oder Bekannten mit dem Zweck des gemeinsamen Veranstaltungsbesuch. Mit der Weitergabe der Eintrittskarte an einen Dritten tritt der Dritte unter Übernahme sämtlicher Rechten und Pflichten in den Veranstaltungsvertrag ein und erkennt diese AGB an.

Die Verwendung der Eintrittskarten zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne die explizite vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.

Tickets

Tickets können nur über unseren Ticketshop unter www.mit-dir-festival.de erworben werden. Es gelten nur die über diesen Ticketshop erworbenen Tickets.

Umtausch, Widerrufsrecht

Der Umtausch oder die Stornierung von Ticketkäufen ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

Teilnahmegebühren/Eintrittspreis
Soweit eine Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung erhoben wird, ergibt sie sich aus unseren Preisangaben. Nicht enthalten im Eintrittspreis sind die Kosten für Übernachtungen und die Kosten für die An- und Abreise. Teilnahmegebühren sind sofort fällig und zu zahlen, in jedem Fall aber vor Beginn der Veranstaltung, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist.

Werden einzelne Leistungen durch den/die BesucherIn ohne Verschulden des Veranstalters und außerhalb höherer Gewalt nicht in Anspruch genommen, so werden die vereinbarten Teilnahmegebühren sowie etwa zusätzliche weitere vereinbarte Gebühren und Kosten dennoch fällig.

Allgemeine Bestimmungen

Veranstaltung

Das MIT DIR Festival findet 2023 vom 27.07.23 bis einschließlich 30.07.23 statt. Das Veranstaltungsgelände besteht aus dem Festivalgelände und dem Campinggelände sowie dem Parkplatz.

Zum Festivalgelände gehören die Flächen, die für die Durchführung des offiziellen Bühnenprogramms genutzt werden, sowie daran angrenzende Flächen, die z.B. für Wege, Rahmenprogramm, Workshops, Food-Court genutzt werden und nicht zum Camping oder Parken vorgesehen sind. Das Festivalgelände ist mit einem Zaun umgeben. Das Campinggelände umfasst alle Flächen einschließlich der Wege, die für das Camping und Autocamping vorgesehen sind. Das Autocamping ist nur mit einem entsprechenden Autocamping-Ticket erlaubt. Das Campinggelände ist mit einem Zaun umgeben.

Der Parkplatz umfasst alle Flächen, die zum Parken des PKW vorgesehen sind. Die Nutzung des Parkplatzes ist nur mit einem entsprechenden Parkplatz-Ticket erlaubt.

Einlass / Zutrittsberechtigung

Der Einlass zum Festival (Festivalgelände einschließlich Camping- und Parkplatz) ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Gegebenenfalls müssen Eintrittskarten personalisiert werden. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Der Zutritt zum Autocamping, sowie das Camping mit dem Auto darauf, ist nur mit gültigem Autocamping-Ticket in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Der Zutritt zum Parkplatz, sowie das Parken auf dem Parkplatz ist nur mit gültigem Parkplatz Ticket in Verbindung mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt auf dem gesamten Festivalgelände einschließlich Camping- und Parkplatz, auch in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten beziehungsweise personensorgeberechtigten Person nicht gestattet.

Verstößt der/die BesucherIn gegen die Vorgaben der AGB, der Hausordnung oder unserem code of conduct, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diese/n BesucherIn, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren die Eintrittskarte und das Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.

Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Festivalgelände und Campinggelände ist nicht gestattet.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, BesucherInnen aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die BesucherIn nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des/der BesucherIn begründet. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

Die folgenden Objekte und Motive sind auf dem MIT DIR Festival verboten:
- Waffen jeglicher Art nach §42, flüssiger Grillanzünder, Feuerwerkskörper, Pyrotechnik, Himmelslaternen, Explosivstoffe, Stromgeneratoren, Musikanlagen, Megaphone, Sperrmüll, Tiere und Konfetti
- verfassungswidrige Flaggen, Transparente, Aufdrucke, Aufkleber, Aufnäher oder ähnliches
- rechtsextreme Gesinnung oder Symbole im Kopf, auf der Haut, der Kleidung oder sonstigen Gegenständen.

Der Veranstalter behält sich u.a. vor, Personen den Eintritt zu verweigern, die mit offensichtlich menschenverachtender, rassistischer, homophober Kleidung und Einstellung das Festival betreten wollen. Eine Rückgabe und/oder Erstattung der Eintrittskarte/des Tickets ist in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor verbotene oder limitierte Gegenstände und/oder Waren (definiert durch Aushänge vor Ort/die Hausordnung) einzuziehen, zu vernichten oder für die Dauer des Festivals zu verwahren, bevor Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt werden kann. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten. Den Aushängen, Zutrittsbestimmungen und Anweisungen vor Ort ist Folge zu leisten.

Betreten und Verlassen des Festivalgeländes

Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes werden die Eintrittskarten im Eingangsbereich gegen ein Besucherbändchen eingetauscht. Nach dem Umtausch der Eintrittskarte in ein Bändchen, verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit bzw. Wertigkeit. Mit diesem Bändchen ist ein mehrfaches Betreten des Festivalgeländes möglich. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes ist das unbeschädigte Armband mit Original-Verschluss vorzuweisen; ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

Haftung

Jede/r BesucherIn haftet für den von ihm verursachten Schaden.

Das Betreten des Festivalgeländes, des Zeltplatzes, der Freiflächen, Waldflächen, Wasser- und Seeflächen, Badestelle und Räumlichkeiten etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.

Diese Regelung gilt nicht für Sach- und Vermögensschäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit die der Veranstalter vorsätzlich oder leicht fahrlässig herbeigeführt hat.

Für Sach- und Vermögensschäden, die durch Vorsatz oder leichte Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die BesucherIn vertrauen darf.

Die Haftung des Veranstalters, bei Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten, ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des/der BesucherIn zuzurechnen sind. Weitergehende Haftungen sind ausgeschlossen.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

Der/die BesucherIn ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine/ihre Gesundheit ausgehen kann. Der/die BesucherIn hat selbst darauf zu achten, dass er/sie sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Witterungseinflüsse

Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der/die BesucherIn der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk mitzubringen hat. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, diese sind erfahrungsgemäß uneben. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen. Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann.

Absage/Abbruch/Verlegung der Veranstaltung

Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Informationen dazu werden rechtzeitig auf der Website sowie über alle Kanäle bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt darüber.

Besteht durch besondere Wetterbedingungen, Naturereignisse oder andere Umstände, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, Gefahr für Körper, Leben, Gesundheit, Technik und/oder Material, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, und sofern es zur Gefahrenabwendung erforderlich ist, auch abzubrechen. In diesem Fall bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

Bei Abbruch oder Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aus sonstigen Gründen, sowie bei Gefährdung von BesucherInnen durch Fehlverhalten Anderer oder der drohenden Eskalation durch zu große Menschenansammlungen, bestehen kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie. Höhere Gewalt liegt auch vor im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren und/oder im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen. Ferner liegt höhere Gewalt insbesondere vor, wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.

Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft der Veranstalter nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der BesucherInnen.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich, sowie zeitlich zu verlegen oder bei Abbruch nachzuholen, soweit dies für den/die BesucherIn zumutbar ist. Wird die Veranstaltung verschoben oder im Falle der Absage oder des Abbruchs nachgeholt, behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

Sofern die Veranstaltung vor Beginn ohne Ersatztermin vollständig abgesagt wird, aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes des Eintrittspreises (ohne Gebühren und/oder Steuern). Persönliche Arrangement, die der Ticketinhabende einschließlich Reise und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters (wie z.B. aufgrund eines Gesetzes zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht) bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.

Sicherheit

Beim Betreten des Festivalgeländes können aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen durch den Ordnungsdienst stattfinden.

Das Mitbringen von verbotenen Gegenständen auf das Festivalgelände, die in den AGBs und in der Hausordnung einsehbar sind, ist untersagt. Der Verstoß kann zur Verweigerung des Zutritts führen, sofern der Gast nicht bereit ist, den betreffenden Gegenstand oder die betreffenden Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Gegenstände für den Gast zu verwahren.

Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände BesucherInnen bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.

Bild- und Tonaufzeichnungen

Auf dem Festivalgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann dem Gast den Zutritt zum Festivalgelände verweigern, sofern der Gast nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung des Veranstalters zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.

Fotografieren für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch mit analogen und digitalen Kleinbildkameras ohne Wechselobjektive und mit Handykameras ist generell gestattet.

Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sind ohne die explizite Genehmigung des Veranstalter oder eines Künstlers verboten. Auf dem Campingplatz sind Ton- und Videoaufnahmen erlaubt.

Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.

Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der/die BesucherIn der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des/der BesucherIn unentgeltlichen Verwendung seines/ihres Bildnisses und seiner/ihrer Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie in sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.

Sperrung / Räumung von Flächen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen oder behördlich begrenzten Zuschauerkapazitäten den Zugang zu Bereichen des Festivalgeländes, wie z.B. Bühnen, wegen u. a. Überfüllung zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Hieraus ergeben sich keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, da eine genaue Planbarkeit der Besucherströme nicht möglich ist.

Progammänderungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner KünsterInnen bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch Aushänge und auf allen bekannten öffentlichen Kommunikationswegen bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Zutrittsbeschränkungen

Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes (Veranstaltungsbereich, Camping- und Parkplatz) vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Eintrittspreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.

Hausrecht

Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.

Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

Das Veranstaltungsgelände wird im Rahmen des Festivals zusätzlich mechanisch bzw. technisch gesichert. Der Versuch, sich auf jegliche Art und Weise unbefugt Zugang zu dem Veranstaltungsgelände zu verschaffen, ist untersagt. Dies gilt auch für die unerlaubte Einfuhr von Gegenstände wie Alkohol, Tabakwaren, Waffen, Drogen etc. Für die dabei eventuell entstehende Verletzung von Gesundheit, Körper und/oder Leben übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Gegen jede Form von Hausfriedensbruch werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Berlin vereinbart; es gilt deutsches Recht. Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.